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general terms and conditions
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH
Vorab-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung männlicher, weiblicher und dritter Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jegliches Geschlecht.
1. Geltungsbereich der ATGB
1.1. Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für den Erwerb und die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten sowie sonstigen Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“) für Veranstaltungen (insb. Fußballspiele) der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH (im Folgenden: „BMG oder Club“) oder der von BMG autorisierten Dritten („autorisierte Vorverkaufsstellen“) und den Zutritt zum und Aufenthalt im BORUSSIA-PARK, sofern für die entsprechende Veranstaltung nicht andere AGB ausschlaggebend sein sollten.
1.2. Auswärtstickets: Die vorliegenden ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, dass durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen von BMG berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets von BMG oder von BMG autorisierten Dritten erworben werden. Zutritt und Aufenthalt in den jeweiligen Stadien können überdies den ATGB/AGB der jeweiligen Heimmannschaft unterliegen. Sollten die ATGB der BMG mit denen der Heimmannschaft in Widerspruch stehen, so haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und BMG die ATGB der BMG Vorrang.
1.3. Zweitmarkt-Tickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets begründet wird, die über den offiziellen Zweitmarkt der BMG erworben worden sind.
1.4. Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im BORUSSIA-PARK begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und BMG diese ATGB Vorrang.
2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1. Bezugswege: Tickets für Veranstaltungen von BMG (insbes. Fußballspiele) sind grundsätzlich nur bei BMG oder bei von BMG autorisierten Vorverkaufsstellen (Eventim) zu beziehen. Für die autorisierten VVK-Stellen können abweichende Bestimmungen gelten. Im Konfliktfall zwischen diesen ATGB und den Regelungen der VVK, haben zwischen dem Erwerber und BMG unsere ATGB Vorrang.
2.2. Online-Bestellung:
2.2.1. Bei einer Online-Bestellung von Tickets wird im Falle der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
2.2.2. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz von BMG (www.borussia.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit BMG ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. BMG bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand eines digitalen (z.B. print@home-ticket oder Mobile-Ticket) oder des physischen Tickets kommt der Vertrag zwischen BMG und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande. Diese Ziffer gilt entsprechend für Bestellungen von Tickets auf der offiziellen Zweitmarktplattform der BMG .
2.3. Offline-Bestellung: Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die autorisierten Vorverkaufsstellen oder die Tickethotline, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands (inkl. elektronischem Versand oder print@home-ticket) bzw. der Übergabe des/der Tickets auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.4. Versand: Der postalische Versand physischer Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei BMG das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand trägt der Club. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung (Ziffer 2.2 und 2.3). Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 4.3. Im Fall des elektronischen Versands eines Tickets werden keine Versandgebühren erhoben.
2.5. Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch BMG ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen von BMG eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an dem hierfür am Stadion eingerichteten Ticket-Counter zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. BMG kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten BMGs oder des von BMG beauftragten Dritten vor.
2.6. Beschränkungen:
2.6.1. BMG behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.
2.6.2.
2.6.3. Durch den Vertragsschluss mit BMG oder einer autorisierten VVK i.S.d. Ziff. 2.1. über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets, erwirbt der Kunde das Recht, zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 8 („Zutritt zum und Verhalten im Stadion“). BMG erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem sie diesem einmaligen Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. BMG wird auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum BORUSSIA-PARK nicht mit dem für die entsprechende Veranstaltung berechtigten Kunden identisch ist.
2.6.4. Um eine Leistungserschleichung (u.a. Vorkaufsberechtigung für Mitglieder) zu unterbinden, können Tickets, die über eine bevorrechtigte Personengruppe erworben wurden, welcher der Erwerber zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (Spieltag) nicht mehr angehört bzw. dessen Voraussetzung der Erwerber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfüllt, von BMG gegen Erstattung der gezahlten Beträge zurückgefordert bzw. storniert werden.
2.7. Besuchsrecht: BMG als Aussteller der Tickets will den Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion nicht jedem, sondern nur denjenigen gewähren, die die Tickets bei BMG oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 8.4) erfüllen. BMG gewährt daher nur seinen Kunden, die durch auf das Ticket gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar sind und/oder gegenüber Zweiterwerbern, die nach Ziffer 7.3 Tickets zulässig erworben hat und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 8.4) erfüllen, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Kunde ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung) mit sich zu führen und auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion verpflichtet, auf Nachfrage des Clubs anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben; dies kann auch die namentliche Nennung des Ticketverkäufers einschließen. Tickets, die auf von BMG nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4, 8.3 und 10 auslösen. BMG erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem sie einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. BMG wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Kunde und Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Stadion nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person gestattet. Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt zu Block 16 auch in Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet
2.8. Ermäßigte Tickets:
2.8.1. Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungen gibt es in den dafür vorgesehen Bereichen (Sitzplatz, Blöcke 1-5, sowie 3A-5A und Stehplatz, Blöcke 13-18) für Schüler, Studenten, freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte und Rentner. Kinder von 6-12 Jahren erhalten ermäßigte Tickets im AOK-Familienblock 1A & 2A („Kindertickets“). Ermäßigte Tickets gibt es nur solange der Vorrat reicht. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
2.8.2. Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
2.8.3. Kindertickets: Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.
2.8.4. Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 7 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann von BMG eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Kunden während der Laufzeit eines Abonnements, ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen Spieltag vorzunehmen. Tritt die Ermäßigungsberechtigung (z.B. Renteneintritt) erst während der Laufzeit eines Abonnements ein, kann eine ermäßigte Dauerkarte bereits zu Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist eine Aufwertung für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der Ermäßigungsberechtigung vorzunehmen. Eine Aufwertung im Gesamtrahmen des Abonnements kann nur innerhalb der Änderungsphase erfolgen.
2.8.5. Sondertickets: BMG kann nach eigenem Ermessen Tickets direkt oder über von BMG autorisierte Verkaufsstellen ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der von BMG jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.
3. Dauerkarte
3.1. Allgemein: Eine Dauerkarte von BMG berechtigt den Käufer grundsätzlich dazu, diejenigen Heimspiele von BMG zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte, können mit dieser auch bestimmte Vorrechte verbunden sein. Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Für Dauerkarten besteht kein Recht auf Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.
3.2. Saisonkarte: Eine Saison-Dauerkarte („Saisonkarte“) hat, vorbehaltlich der Regelungen, eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte Daten) und wird personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten können im jeweiligen Kundenkonto eingesehen werden. Bei einem Verlust, Diebstahl oder Defekt der Dauerkarte durch Eigenverschulden hat der Käufer die für die Ersatzausstellung anfallenden Kosten zu tragen. Für Saison-Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.
3.2.1. Bedingungen Saisonkarte: Mit Ende der Laufzeit verliert die Saisonkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Kunden („Umsetzung“) und/oder die dauerhafte Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Partei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 7.4, 8.7, 8.8 und/oder 8.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen. BMG beabsichtigt ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung, dem Saisonkarten-Kunden vor Ablauf der Vertragszeit ein Angebot auf Abschluss eines Folgevertrages für die Folgesaison in Form eines Anschreibens schriftlich, per E-Mail oder im Online-Ticketshop der BMG (https://www.ticket-onlineshop.com/ols/borussia-tickets/de) zu unterbreiten. Der Saisonkarten-Kunde kann dieses Angebot innerhalb der im Anschreiben genannten Frist und in der darin vorgesehenen Art und Weise zu den im Anschreiben mitgeteilten Bedingungen annehmen. Nach Fristablauf erlischt das Angebot für den Folgevertrag.
3.3. DauerkartePlus: Der Erwerb einer DauerkartePlus erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs stets im Abonnement, d.h. in Form eines Dauerschuldverhältnisses („Abonnement“). Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue DauerkartePlus zugesendet, es sei denn, entweder der Kunde oder BMG sprechen vorher eine wirksame Kündigung aus.
3.3.1. Minderjährige können eine DauerkartePlus nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue personalisierte Dauerkarte zugesendet; es sei denn, er kündigt sein Abonnement bis sieben Tage nach dem letzten Saisonspiel. Die Kündigung kann in Textform (E-Mail an info@borussia.de ausreichend) oder auf dem Postwege an die genannten Kontaktadressen in Ziffer 13 dieser ATGB erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei BMG. BMG ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06. der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung von BMG ist schriftlich bis zum 31.03. des entsprechenden Jahres gegenüber dem Kunden zu erklären.
3.3.2. Verlängerung und Kündigung: Die Erstlaufzeit des Abonnements endet entsprechend Ziffer 3.2. am 30.06. der jeweiligen Saison, in der der entsprechende Erwerb erfolgte („Erstlaufzeit“). Während der Erstlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden grundsätzlich ausgeschlossen. Das Abonnement der DauerkartePlus verlängert sich, wenn der Kunde nicht bis zum 31.05. des entsprechenden Jahres kündigt, eine Woche nach dem jeweiligen Saisonende automatisch für die darauffolgende Saison. Kündigungen können innerhalb der angegebenen Frist im Fall von Online-Vertragsschlüssen im Online-Ticketshop des Clubs https://www.ticket-onlineshop.com/ols/borussia-tickets/de/heim/channel/shop/useraccount), in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse (vgl. Ziff. 13) erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei.
3.3.3 Außerordentliche Kündigung: Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 3.3 ist jede Partei berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund außerordentlich im Fall von Online-Vertragsschlüssen im Online-Ticketshop des Clubs (https://www.ticket-onlineshop.com/ols/borussia-tickets/de), in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse (vgl. Ziff. 13) zu kündigen. Ein wichtiger Grund für BMG gemäß § 314 Abs. 1 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn BMG nach Maßgabe der Ziffern 7.4, 8.7, 8.8 und/oder 8.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen sowie wenn der Kunde die Dauerkarte nachweislich wiederholt nicht nutzt, d.h. weniger als ein Drittel (1/3) der im Rahmen einer Saison bzw. Rückrunde stattfindenden Veranstaltungen besucht. BMG hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene Dauerschuldverhältnisse außerordentlich zu kündigen (z.B. ein Kunde besitzt mehrere Dauerkarten oder eine Mitgliedschaft beim Club).
3.3.4. Umsetzung: Der Inhaber einer DauerkartePlus kann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen („Umsetzung“). Eine Umsetzung stellt keine Kündigung der DauerkartePlus dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umsetzung; sie erfolgt aus Kulanzgründen seitens BMG und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Kapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Die Umsetzung ist nur zum Saisonwechsel möglich, während der laufenden Saison ist sie grundsätzlich sowohl in der Erstlaufzeit als auch in den Folge-Saisons ausgeschlossen. Umsetzungsanträge für die neue Saison können von BMG nur berücksichtigt werden, wenn sie in dem – von BMG kommunizierten – Zeitraum nach Saisonende, in dem Anpassungen bei bestehenden Dauerkartenbelegungen und -inhaberschaften vorgenommen werden können („Änderungsphase“), telefonisch oder persönlich an die Kontaktadressen (Ziff. 13) gestellt werden. Für die Umsetzung können vom Club Service- oder Versandgebühren nach erhoben werden.
3.4. Abtretung: Für die Weitergabe einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 7 entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die dauerhafte Abtretung auf eine andere Person beantragen („Abtretung“). Eine Abtretung stellt keine Kündigung der Dauerkarte, sondern eine Übertragung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der abtretende Kunde bleibt gegenüber BMG so lange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Abtretung; sie erfolgt aus Kulanzgründen seitens BMG. Eine Abtretung ist nur zum Saisonwechsel möglich, während der laufenden Saison ist sie grundsätzlich sowohl in der Erstlaufzeit als auch in den Folge-Saisons ausgeschlossen. Der Abtretungsantrag kann nur innerhalb der Änderungsphase und ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Formular, das durch den abtretenden und den neuen Kunden zu unterzeichnen und an die Kontaktadresse zu senden ist, gestellt werden. Das Formular steht auf der Website BMGs unter https://www.borussia.de/fileadmin/user_upload/Rechtliches/21-22_Dauerkarten_Aenderungsformular.pdf zum Download bereit oder ist an der Kontaktadresse (Ziff. 13) abzuholen. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den abtretenden Kunden erfolgt nicht. Für die Abtretung können vom Club Service- oder Versandgebühren nach der Preisliste erhoben werden.
3.5. Überbelegung: Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern, von BMG im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für diesen Fall der Überbelegung an, dass BMG berechtigt ist, die Auswahl der berechtigten Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen und der dazugehörigen Besuchsrechte durch den Club im Fall der Überbelegung wird den betroffenen Kunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkarte gezahlte Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolgten Bezahlung des Preises für die stornierte Veranstaltung der entsprechende Preis nicht berechnet. BMG haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
4. Reklamationen und Abhandenkommen
4.1. Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung seitens BMG (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 2.5 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 4.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt BMG dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 4.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens BMG zurückzuführen ist.
4.2. Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt BMG bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste BMGs erhoben werden, es sei denn, BMG oder von BMG beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.
4.3 Abhandenkommen: BMG ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihr erworbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg zu unterrichten. BMG ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann von BMG eine Servicegebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet BMG Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
5. Rücknahme und Erstattung
5.1. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:
Auch wenn BMG Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch BMG bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
5.2. Umtausch und Rücknahme: Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittskarten aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung BMGs im Einzelfall. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 7.3 zulässig.
5.3. Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Fall einer bei Erwerb des/ der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an BMG, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, nach Wahl BMGs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises, es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, BMG hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen BMGs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand. BMG haftet in diesen Fällen gegenüber dem Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).
5.4. Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 5.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit (der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung), es sei denn, BMG weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an BMG, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 5.3 zu Gutschein gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
5.5. Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist sowohl Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. BMG ist zudem in einem solchen Fall berechtigt, Dauerkarten für einzelne Veranstaltungen zu sperren. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an BMG, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 5.3 zu Gutscheinen gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. BMG haftet in diesen Fällen gegenüber dem Kunden nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
5.6. Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass BMG aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern, berechtigt ist, dem Kunden von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht seitens des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von BMG. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann BMG dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen.
6.2. Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist BMG berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt BMG vorbehalten.
6.3. Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl von BMG in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.
6.4. SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde BMG ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch BMG verursacht wurde.
7. Nutzung und Weitergabe von Tickets
7.1. Schützenswertes Interesse des Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im BORUSSIA-PARK, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden (gegnerischen) Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Kauf von Tickets mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.
7.2. Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem BMG vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
7.2.1. Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (, z.B. bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von BMG autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/ oder zu verkaufen,
7.2.2. Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
7.2.3. Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
7.2.4. Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
7.2.5. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von BMG kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,
7.2.6. Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
7.2.7. Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
7.2.8. Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.
7.3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt und
7.3.1. die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform von BMG und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder
7.3.2. der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber (i) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (Anrede, Name, Vorname, Adresse, Email-Adresse, Geburtsdatum) über den neuen Ticketinhaber an BMG nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist , (ii) der neue Kunde (Zweiterwerber) mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und BMG einverstanden ist und (iii) BMG unter Nennung der unter Ziff. 7.3.2 genannten Daten des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird,
7.3.3. der Kunde den Zweiterwerber verpflichtet, im Falle der Weitergabe des Tickets an einen Dritten oder durch diesen an weitere Erwerber den Dritterwerber und entsprechend weitere Folgeerwerber jeweils entsprechend Ziff. 7.3.2 zu verpflichten.
7.3.4. Die Verarbeitung des Namens (und ggfs. weiterer Daten, in Anlehnung an Ziff. 7.3.2) des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und BMG sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der BMG gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen der BMG ergeben sich aus Ziffer 7.1.
7.4. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist BMG berechtigt,
7.4.1. Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren,
7.4.2. die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,
7.4.3. betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
7.4.4. im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gem. Ziff. 7.2.1 und/oder 7.2.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziff.11 zu verlangen;
7.4.5. gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gem. Ziff. 10 zu verhängen;
7.4.6. betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft bei BMG bzw. in deren offiziellen Fanclubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft bei BMG zu kündigen, und/oder
7.4.7. in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
8. Zutritt zum und Verhalten im BORUSSIA-PARK
8.1. Stadionordnung: Der Zutritt zum BORUSSIA-PARK unterliegt der am Veranstaltungsort ausgehängten im Internet unter https://shop.borussia.de/de_DE/pages/stadionordnung jederzeit einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
8.2. Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts obliegt jederzeit BMG oder einem von BMG beauftragten Dritten. Den Anordnungen der BMG, des Veranstalters, der Polizei, der Stadionverwaltung und des Ordnungsdienstes im Vorfeld, während und nach einer Veranstaltung sind stets Folge zu leisten.
8.3. Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
8.3.1. der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs des BORUSSIA-PARKS, am Eingang des BORUSSIA-PARKS und/oder im Innenraum des BORUSSIA-PARKS einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder
8.3.2. der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, es sei denn, er hat durch die extra zum Aus- und Wiedereintritt geschaffenen elektronischen Auscheckstellen kurzfristig den umgrenzten Stadionbereich verlassen. Für einen erneuten elektronischen Zutritt wird das Ticket freigeschaltet. Ein Verlassen des Stadions außerhalb dieser Auscheckstellen führt zum Gültigkeitsverlust des Tickets und/oder;
8.3.3. die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensdruck, Platzdaten, Barcode; QR-Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht von BMG zu vertreten ist, und/oder;
8.3.4. der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich des BORUSSIA-PARKS bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder
8.3.5. der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 vor.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
8.4. Besondere Zutrittsbedingungen:
Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann BMG verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen.
8.4.1. Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
8.4.2. BMG ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann BMG den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen.
8.4.3. Insbesondere kann BMG zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein:
• Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden;
• Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote);
• Verarbeitung von
ï‚§ vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten,
 zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u.a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie
ï‚§ Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO [i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der gültigen lokalen Coronaschutz-Verordnung und/oder der behördlichen Verfügung].
8.4.4. In den Fällen der Ziffern 8.4.2 und 8.4.3 kann der Kunde, sofern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurücktreten. Der Kunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet. (Ziffer 5.3 zur Erstattung mittels Rückzahlung oder Gutschein gilt entsprechend); bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht verwirkt, sobald der Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.
8.5. Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https://www.ticket-onlineshop.com/ols/borussia-tickets/de abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des Clubs mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.
8.6. Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Auf Anordnung von BMG oder deren Ordnungsdienst und sonstigem Sicherheitspersonal, ist der Ticketinhaber verpflichtet, den dem ihm zugewiesenen Platz einzunehmen, sofern eine solche Zuweisung aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes erfolgt (z.B. aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen) – in diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.
8.7. Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
8.8. Fanblocks: Der Block 16 sowie weitere einzeln zugewiesene Blöcke im Stadion sind der Heimbereich der Fans des Clubs („Heimbereich“). In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da BMG aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans des jeweiligen Gastclubs oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans des Gastclubs angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet. BMG, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der Betroffene aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
8.9. Ungebührliches Verhalten:
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei von BMG veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des Clubs, sind BMG, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
• entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
• Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
Es ist den Kunden und Ticketinhabern untersagt:
8.9.1. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen oder die Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern.
8.9.2. offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
8.9.3. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, der Innenraum, die Funktionsräume) ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei zu betreten.
8.9.4. in einer Aufmachung, vermummt oder Gegenstände mit sich zu führen, die darauf gerichtet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern und / oder mit auf rassistischer, fremdenfeindlicher oder rechtsradikaler Einstellung hinweisende Kleidung, aufzutreten.
8.9.5. Gegenstände jeglicher Art zu werfen.
8.9.6. ohne behördliche Genehmigung Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige pyrotechnische Gegenstände, Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchbomben o.ä. abzubrennen oder abzuschießen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften.
8.9.7. sich ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stellen (z.B. Veranstalter, Stadioneigentümer, Ordnungsbehörde) gewerblich zu betätigen, Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen, Werbeprospekte, -banner o.ä. zu verkaufen, zu verteilen oder zu präsentieren sowie Gegenstände zu lagern oder Sammlungen durchzuführen. Ebenso ist untersagt, werbliche Darstellungen durch einzelne Personen oder durch deren Kleidung oder durch eine gemeinschaftliche Illustration vorzunehmen.
8.9.8. ohne Einwilligung des Clubs Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig.
8.9.9. Handlungen vorzunehmen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL GmbH, dem DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davonführen. Solche Handlungen sind im gesamten Stadionbereich ohne schriftliche Einwilligung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
a) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
b) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
c) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
8.9.10. Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu zerkratzen, zu bekleben oder zu beschädigen, gleich welcher Art.
8.9.11. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.
8.9.12. den Geltungsbereich dieser Ordnung ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort auf einer nicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausgewiesene Fläche zu parken.
8.9.13. sich im Umfeld und bei Veranstaltungen im Sinne dieser Stadionordnung mit anderen zusammenzurotten. Eine Zusammenrottung liegt vor, wenn mehrere Personen zu einem gemeinschaftlichen Handeln mit erkennbarem Willen auf Störung des öffentlichen Friedens zusammentreten.
8.10. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:
8.10.1. Menschenverachtendes, rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- bzw. linksradikales oder gewaltverherrlichendes Propagandamaterial, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
8.10.2. Symbole von verfassungswidrigen oder feindlichen Organisationen zu zeigen.
8.10.3. Waffen jeglicher Art; Schutzwaffen bzw. -kleidung oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren.
8.10.4. Drogen, Rauschmittel jeglicher Art, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden.
8.10.5. Sachen, die als Waffen oder Wurfgegenstände Verwendung finden können.
8.10.6. ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen.
8.10.7. Flaschen aller Materialien, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material (z.B. Kunststoff, PET) hergestellt sind (erlaubt sind „TetraPak“-Verpackungen bis 0,5 Liter); alkoholische Getränke.
8.10.8. sperrige Gegenstände wie Regen-/Stockschirme, Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Taschen oder Rucksäcke (größer als DIN A4 / bzw. die über einer Größe von 25 cm x 25 cm x 25 cm liegen), Motorradhelme.
8.10.9. Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauch, Bomben sowie Wunderkerzen und sämtliche andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laserpointer, Teleskopstäbe jeglicher Art (z.B. Selfiestick), externe Stromquellen (z.B. Powerbank), Drohnen oder sonstige Flugobjekte jeglicher Art.
8.10.10. sofern kein gültiger Fahnenpass oder sonstige durch die Borussia erteilte Ausnahmegenehmigung vorgezeigt werden kann, Fahnen oder Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist; sichtbehindernde Transparente mit der Absicht, unerlaubte Handlungen zu verdecken, zu entrollen.
8.10.11. mechanisch betriebene Lärminstrumente, Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung (z.B. Fanfaren, luft- oder gasbetriebene Hörner, Vuvuzela, Megaphon) oder sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer).
8.10.12. werbende oder kommerzielle Gegenstände sowie politisch–extremistisch, obszön-anstößige, provokativ-beleidigend oder religiöse Gegenstände jeglicher Art, wie Banner, Schilder, Flugblätter ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter.
8.10.13. Geräte oder Anlagen, die zum Aufnehmen von Bild und/oder Ton genutzt werden können.
8.10.14. Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
8.10.15. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von weiteren Gegenständen zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Dies gilt im Besonderen für sicherheitsrelevante Spiele.
8.10.16. Der Veranstalter ist berechtigt, die verbotenen Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.
8.10.17. Das Mitführen medizinisch notwendiger Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Flucht- und Rettungswegen) nur im Bereich der Sitzplätze und/oder der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, dem Besucher, der eine Gehhilfe bei sich führt, gemäß Ziff. 8.6 eine entsprechende Platzierung zuzuweisen. Ist eine alternative Platzierung nicht möglich, z.B. aufgrund eines ausverkauften Bereichs, kann der Zutritt zum Stadion verweigert bzw. der Besucher des Stadions verwiesen werden. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.
8.10.18. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
8.10.19. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die vorstehend aufgeführten, im gesamten Stadionbereich geltenden Verhaltensregeln ist BMG, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
a) entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
b) Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Bereich des BORUSSIA-PARKS und/ oder dem entsprechenden Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.
8.11. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen
8.11.1. Werden im Geltungsbereich dieser Ordnung Personen angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln (z.B. Rauschgift oder Betäubungsmitteln) stehen, können sie aus diesem Bereich oder aus dem Stadion verwiesen werden.
8.11.2. Besuchern, die stark alkoholisiert sind (Richtwert: 1,1 ‰), wird kein Aufenthalt im Stadion gewährt.
8.12. Sanktionen bei ungebührlichem bzw. verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffern 8.9 bis 8.11 oder den besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 8.4, bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffern 8.9 bis 8.11 entsprechend der Regelung in Ziffer 7.2 und/oder Ziffer 3.3 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.
8.13. Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 8.9 bis 8.11 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des BORUSSIA-PARKS kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gem. Ziff. 8.9 bis 8.11 und 8.12 ein auf den BORUSSIA-PARK beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Club behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
8.14. Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 8.5, 8.6, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann BMG, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. BMG bzw. der Gastclub sind berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass BMG bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für BMG bzw. den Gastclub entstehenden Schadens, in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.
8.15. Videoüberwachung:
Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 12 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem Club oder dem jeweils nach Ziffer 12.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
9. Aufnahme von Zuschauern der Veranstaltungen
9.1. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können BMG und der nach Ziffer 9.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch BMG sowie den nach Ziffer 9.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes und seiner Stimme in allen von BMG oder von BMG oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, soweit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
9.2. Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 9 sowie der Ziffer 15 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 7.2 und 7.3 bleiben unberührt.
9.3. Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen BMG teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:
a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;
b) DFB-Pokal: DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main; und
c) UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League: UEFA mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon.
10. Vertragsstrafe
10.1. Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7, 8.9 bis 8.11 – insbesondere Ziff. 7.2.1 und 7.2.2 dieser ATGB, ist BMG ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 8.14 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,-- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
10.2. Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
11. Auszahlung von Mehrerlösen
11.1. Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 7.2.1 und/oder Ziffer 7.2.2 durch den Kunden ist BMG zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
11.2. Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 10.2 genannten Kriterien. BMG wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. Stiftung der Borussia, der Förderung des Jugendfußballs).
12. Haftung
Der Aufenthalt an und im BORUSSIA-PARK erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
13. Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets von BMG können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an BMG gerichtet werden: Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH Servicecenter, Hennes-Weisweiler-Allee 1, 41179 Mönchengladbach; BMG Hotline: 01806/181900 (0,20 €/Anruf aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz); E-Mail: info@borussia.de; Online-Ticketshop: https://www.ticket-onlineshop.com/ols/borussia-tickets/de
14. Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die Sie sich wenden können, um verbraucherrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreichen Sie unter http://ec.europa.eu/ consumers/odr/. BMG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
15. Datenschutz
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von BMG unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die unter https://www.borussia.de/de/footer/datenschutz.html abrufbare Datenschutzerklärung von BMG verwiesen.
Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 8.4 zu besonderen Zutrittsbedingungen, in Ziffer 8.15 zur Videoüberwachung und in Ziffer 9 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Club und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1, S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.borussia.de/de/footer/datenschutz.html abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 9) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/, verwiesen.
16. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
16.1. Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
16.2. Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Erfüllungsort der Sitz der BMG Mönchengladbach.
16.3. Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist Mönchengladbach, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
16.4. Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.
17. Ergänzungen und Änderungen im laufenden Rechtsverhältnis
BMG ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer 3) bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gemäß Ziffer 3.2 und 3.3 gilt zusätzlich, dass dies nur bei sich signifikant zu Lasten BMGs verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Spieltagskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist.
Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt BMG hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt BMG zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Änderungen bei den Preisen für bestehende Dauerschuldverhältnissen gemäß Ziffer 3.2 und 3.3 gelten nur zur jeweils neuen Saison.
18. Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Mönchengladbach, November 2022
Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH
Die Geschäftsführer