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general terms and conditions (ATGB)

Information

Through the purchase of a ticket contractual relationships – in respect of the event visit – solely arise between ticket holder ("customer") and relevant FC St. Pauli (named as "organiser" hereafter). Thus, own General Ticket Terms and Conditions ("ATGB") of the organiser apply to these legal relationships and act as a supplement to the General Terms and Conditions ("GTC") of CTS EVENTIM Sports GmbH.
The customer accepts both the GTC and the ATGB of the organiser when the contract is concluded.

CTS EVENTIM Sports GmbH only procures the event contract by the name and on behalf of the organiser, unless CTS EVENTIM SportsGmbH itself is expressly identified as organiser in an individual case. When ordering a ticket the customer commissions CTS EVENTIM Sports GmbH with the handling of the purchase including shipping.

General Ticket Terms and Conditions (ATGB) of the FC St. Pauli (Date: 31.05.2023)
Stadion regulations of the FC St. Pauli (Date: 01.07.2019)

General Ticket Terms and Conditions (ATGB) des FC St. Pauli von 1910 e.V. (Stand: 31.05.2023)

1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 Neben diesen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) ist die Stadionordnung (welche an den Eingängen zum Stadion aushängt oder unter www.fcstpauli.com eingesehen werden kann) Vertragsbestandteil. Im Falle von Widersprüchen haben diese ATGB Vorrang.

1.2 Vertragspartner des Bestellers ist der FC St. Pauli von 1910 e.V., Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg („FC St. Pauli“). Dies gilt auch für Verträge, die über autorisierte Vorverkaufsstellen geschlossen werden. Ob eine Verkaufsstelle vom FC St. Pauli („Club“) autorisiert ist, kann beim Club unter der Kontaktadresse unter Ziffer 12 abgefragt werden.

1.3 Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“, „Tickets“) vom FC St. Pauli oder der vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Millerntorstadion („Stadion“), es sei denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).

1.4 Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen, begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder die AGB des Heimclubs. Sollten die ATGB des FC St. Pauli mit den Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club die ATGB des FC St. Pauli Vorrang.

2. Vertragsschluss, Einbeziehung dieser ATGB, Eigenschaften von Dauer- und Tageskarten, Versand/Hinterlegung von Tickets, Vertragsstrafe bei Überschreitung der maximalen Bestellungen je Spiel, Ermäßigungen

2.1 Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Bestellung durch den Kunden aus. Die Annahme erfolgt durch die Bestellbestätigung des FC St. Pauli, spätestens jedoch mit Übergabe der Tickets (Dauer- oder Tageskarten). Die Annahme binnen 14 Tagen steht unter dem Vorbehalt einer Ticketerwerbssperren-, Stadionverbots- und Bonitätsprüfung durch den Club. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB und die der Stadionordnung.

2.2 Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets..

2.3 Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club oder bei von diesem autorisierten Vorverkaufsstellen zu beziehen. Tickets, die auf vom FC St. Pauli nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer 4.1 und könnte Rechtsfolgen nach Ziffer 4.6ff haben.

2.4 Eine Dauerkarte oder eine Jahreskarte Steh Süd ("Dauerkarten") berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Der Kunde erwirbt ein Besuchsrecht für 17 Heimspiele (bei Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga) bzw. 19 Heimspiele (bei Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga). Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison. Eine Saison meint den Zeitraum vom 01.07. bis zum jeweils folgenden 30.06., es sei denn, seitens der zuständigen Gremien findet eine Verschiebung statt, mit der Folge, dass dann der angepasste Zeitraum als Saison im Sinne dieser ATGB gilt. Mit dem Erwerb einer Dauerkarte können auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder Jahreskarte Steh Süd oder der Website des Clubs unter www.fcstpauli.com zu entnehmen. Dauerkarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs – abrufbar unter www.fcstpauli.com/tickets/saisonabos/dauerkarten/.

2.5 Bei Abschluss eines Dauerkarten-Abonnements für eine Dauerkarte verlängert sich diese automatisch um eine weitere Saison, wenn das Abonnement nicht durch eine der Parteien durch einseitige schriftliche Erklärung gekündigt wird. Saison meint den Zeitraum vom 01.07. bis zum jeweils folgenden 30.06., es sei denn, seitens der zuständigen Gremien findet eine Verschiebung statt, mit der Folge, dass dann der angepasste Zeitraum als Saison im Sinne dieser ATGB gilt. Als Kündigungsfrist gilt spätestens der 15.05. der laufenden Saison. Sollte bis zum 15.05. einer Saison sportlich nicht feststehen, welcher Spielklasse die Lizenzmannschaft des FC St. Pauli von 1910 e.V. in der folgenden Saison angehören wird, endet die Kündigungsfrist in diesem Fall spätestens mit Ablauf des 5. Werktages, der dem Tag des letzten Meisterschaftspflichtspiels und/oder Relegationsspiels der laufenden Saison folgt. Weitere Regelungen sind dem Antrag zum Dauerkarten-Abonnement zu entnehmen, welcher unter https://www.fcstpauli.com/tickets/ticket-infos/downloads-formulare/ abrufbar ist. Die Regelungen des Dauerkarten-Abonnements gelten zusätzlich zu diesen ATGB und der Stadionordnung.

2.6 Eine Tageskarte berechtigt den Kunden ausschließlich das Heimspiel des Clubs im Stadion zu besuchen, für das er ein Besuchsrecht erworben hat. Die Höhe des Ticketpreises und die Ermäßigungsberechtigung richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs – abrufbar unter www.fcstpauli.com/tickets/heimspiele/eintrittspreise/.

2.7 Bei einer Online-Bestellung von Tickets wird bei der Registrierung des Erwerbers im Ticket-Onlineshop unter www.eventimsports.de/ols/fcstpauli/ ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf den Internet-Präsenzen des Clubs dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Der Club bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes durch Übermittlung der Rechnung online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (gegebenenfalls elektronischem Versand oder Versand eines print@home-Tickets an die im Kaufprozess benannte E-Mailadresse) bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwischen dem Club und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande. Diese Ziffer gilt auch für Bestellungen von Zweitmarkt-Tickets über den Ticket-Onlineshop. Die elektronische Zustellung der Online-Tickets erfolgt für den Kunden kostenlos.

2.8 Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Veranstaltungsvertrag mit dem FC St. Pauli auf Grundlage dieser ATGB spätestens zum Zeitpunkt des Versands oder der Hinterlegung des Tickets zustande. Dem Besteller werden die ATGB ergänzend durch eine/n MitarbeiterIn am Telefon mitgeteilt.

2.9 Bei einer Bestellung per E-Mail kommt der Veranstaltungsvertrag mit dem FC St. Pauli auf Grundlage dieser ATGB spätestens zum Zeitpunkt des Versands oder der Hinterlegung des Tickets zustande. Dem Besteller werden die ATGB zusätzlich per E-Mail zugeschickt.

2.10 Bei einem Erwerb von Tickets an den Kassenschaltern kommt der Veranstaltungsvertrag mit dem FC St. Pauli auf Grundlage dieser ATGB spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe des Tickets zustande. Die ATGB hängen an den Kassenschaltern zur Einsicht aus.

2.11 Sofern der Besucher das Ticket über den Gastclub erhalten hat, kommt der Vertrag mit dem FC St. Pauli durch die Aushändigung/Reservierung des Tickets unter entsprechender Einbeziehung der ATGB zustande.

2.12 Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Club. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Club. Für den postalischen Versand bestellte Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung zugestellt. Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich unter der in Ziffer 12 angegebenen Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3.

2.13 Erfolgt die Auftragserteilung weniger als fünf (5) Arbeitstage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets dem Besteller nicht postalisch zugestellt, sondern am Veranstaltungsort hinterlegt. Auch wird bei ausgewählten Verkäufen wie dem Mitgliedervorverkauf oder bei Bestellungen aus dem Ausland eine Hinterlegung von Tickets angeboten. Hinterlegte Tickets können im Vorfeld des Spiels am Kartencenter oder am Spieltag an einer am Veranstaltungsort eingerichteten Hinterlegungsstelle abgeholt werden. Für die Hinterlegung gilt folgendes: Die Abholung der Tickets ist nur durch den Erwerber oder einen vom Erwerber schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises möglich. Der FC St. Pauli kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen.

2.14 Der Besteller ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise, Datum, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummern bei Tickets und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Bei einer Online-Bestellung und telefonischen Bestellung von Tickets erhält der Besteller eine Bestätigung per E-Mail. Die Angaben in der E-Mail sind ebenso auf Richtigkeit zu überprüfen.

2.15 Im Falle von berechtigten Beanstandungen bei einer Ticketbestellung oder einem erkennbaren Mangel an den Tickets, ist er verpflichtet, dies innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail oder der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Tage vor der jeweiligen Veranstaltung zu beanstanden (FC St. Pauli Servicecenter über die Telefonnummer 040 / 31 78 74 - 510 oder per E-Mail unter kartencenter@fcstpauli.com). Liegt ein Verschulden des FC St. Pauli vor, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Beanstandung fristgemäß dem FC St. Pauli zugegangen ist und eine Nacherfüllung durch den FC St. Pauli nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach Zugang der Beanstandung erfolgt. Der Rücktritt ist spätestens bis zum Vortag der Veranstaltung – sofern Tickets übersandt wurden - schriftlich (FC St. Pauli Servicecenter, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg) unter gleichzeitiger Rücksendung der Tickets zu erklären; ansonsten kann der Rücktritt auch telefonisch oder per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim FC St. Pauli. Im Falle eines Erwerbs von Tickets an den Kassenschaltern gemäß Ziffer 2.10 und/oder dem Erhalt von Tickets, die auf Hinterlegung gemäß Ziffer 2.13 gebucht wurden, muss eine etwaige Reklamation im Sinne der Ziffer 2.14f unverzüglich erfolgen. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für Tickets, die selbstverschuldet abhandengekommen sind oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

2.16 Jeder Besteller darf – unabhängig von der Zahl der Bestellvorgänge – maximal die Zahl von Tickets bestellen, die die Verkaufsregeln des FC St. Pauli für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist. Die maximale Bestellmenge an Tickets pro Person ist der Verkaufsankündigung zum jeweiligen Spiel, veröffentlicht auf der Homepage des FC St. Pauli unter www.fcstpauli.com, zu entnehmen. Eine Umgehung dieses Verbots durch die Angabe unterschiedlicher Namen und/oder die Neuanlage von Kundendaten ist untersagt. Der FC St. Pauli ist bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Satz 1 bis 3 berechtigt, von den vom Besteller für dieses Spiel geschlossenen Veranstaltungsverträgen durch Sperrung der Tickets zurückzutreten. Der Besteller ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe den Wert der gesperrten Tickets nicht überschreiten darf und die vom FC St. Pauli nach billigem Ermessen festgesetzt wird, verpflichtet. Die Vertragsstrafe darf mit dem Rückerstattungsanspruch des Bestellers aufgrund des Rücktritts und der Sperrung der Tickets verrechnet werden. Etwaige anderweitige Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen.

2.17 Der Besuch einer Veranstaltung zu einem ermäßigten Preis ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Besteller die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Preis vor Betreten des Stadions zahlt. Eine entsprechende Aufwertungskarte erhält man ab dem Montag in der Woche vor dem jeweiligen Heimspiel an den Kassenschaltern des Kartencenters. Erfolgt der Versuch eine Veranstaltung ohne Ermäßigungsnachweis mit einem ermäßigten Ticket zu besuchen, so ist der FC St. Pauli berechtigt dem Besucher den Zugang zum Stadion zu verweigern und das Ticket zu sperren. Eine Entsperrung ist an den Stadionkassen gegen Zahlung der Differenz nach Satz 2 dieser Ziffer und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 Euro möglich. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (Storno, Rückbuchungsgebühren, etc.) bleibt vorbehalten.

Ein ermäßigter Preis gilt für folgende Personengruppen: - Kinder bis einschließlich 12 Jahre - Schüler, Studierende und Auszubildende - Leistende von Freiwilligendiensten wie beispielsweise den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) - Arbeitslose - Rentner - Menschen mit Behinderung (ab GdB 50)

Als Berechtigungsnachweise werden akzeptiert: - Schüler- und Studierendenausweise - Schwerbehindertenausweise - Rentenbescheinigungen - Aktuelle Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheide vom Arbeits- und Sozialamt

2.18 Kinder bis einschließlich 6 Jahre haben freien Eintritt zum Spiel. Zum Einlass ins Stadion benötigt das Kind eine sogenannte Schoßkarte, welche kostenfrei an den jeweiligen Heimspieltagen an den Kassenschaltern herausgegeben werden. Eine Schoßkarte wird gegen Vorlage eines gültigen Tickets des Begleiters und dem persönlichen Erscheinen des Kindes herausgegeben. Kinder im Besitz einer Schoßkarte erhalten nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person, die sich im Besitz eines gültigen Tickets befindet, Zutritt zum Stadion. Eine Schoßkarte wird sowohl im Sitz- als auch im Stehplatzbereich des Stadions benötigt, allerdings besteht für das Kind kein Sitzplatzanspruch.

3. Preise, Zahlungskonditionen, Rücktrittsrecht des FC St. Pauli

3.1 Der für den Besuch der Veranstaltung zu zahlende Preis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des FC St. Pauli. Zuzüglich zu diesem Preis stellt der FC St. Pauli bei einem Ticketversand dem Besteller die Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Die Höhe dieses Entgelts ist abhängig von der Anzahl der Tickets (Gewicht der Sendung), der Ticketkategorie (Einzelkarte oder Dauerkarte), der Versandart (Postversand, Einschreiben, Päckchen oder Express) und der Erfordernis einer Transportversicherung und kann je Veranstaltung variieren. Bei Veranstaltungsverträgen, die im Vorverkauf abgeschlossen werden, können zusätzlich Vorverkaufsgebühren anfallen. Der Preis für im Ticket-Onlineshop erworbene Tickets setzt sich aus dem Ticketpreis sowie einer Online-Buchungsgebühr in Höhe von EUR 0,60 zusammen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und sind mit Vertragsabschluss fällig.

3.2 Die Zahlung von Tickets beim FC St. Pauli kann in bar, per EC-Karte, per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung auf Rechnung hat diese spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung oder bis zum letzten Werktag vor der Veranstaltung (je nachdem was eher eintritt) zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang beim FC St. Pauli. Bei einer Bestellung über den Ticket Onlineshop können Tickets per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), per SEPA-Lastschriftverfahren, PayPal oder giropay bezahlt werden. Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard erfolgt über die CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Niederlande.

3.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Entgelts nach Ziffer 3.1 in Verzug, so hat er zuzüglich zu diesem Entgelt eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00 Euro zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (Storno, Rückbuchungsgebühren, etc.) bleibt vorbehalten. Satz 1, 2 und 3 finden auch dann Anwendung, wenn dem Ticketinhaber mangels rechtzeitiger Zahlung der Zugang zum Stadion verwehrt wurde und er von der Möglichkeit der Freischaltung durch Nachzahlung nach Ziffer 3.5 Gebrauch macht.

3.4 Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist der FC St. Pauli berechtigt, dem Besucher den Zugang zum Stadion zu verweigern und das Ticket zu sperren. Im Falle des Verzuges ist der FC St. Pauli weiter berechtigt, nach Fristsetzung zur vollständigen Zahlung vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, um die bestellten Plätze noch anderweitig vergeben zu können. Geleistete Beträge werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00 Euro zurückgezahlt. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (Storno, Rückbuchungsgebühren, etc.) bleibt vorbehalten.

3.5 Der Ticketinhaber kann die Sperre durch Zahlung des Kaufpreises zuzüglich der in Ziffer 3.3 genannten Gebühr in bar vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen, sofern der FC St. Pauli nicht von seinem Rücktrittsrecht nach Ziffer 3.4 Satz 2 Gebrauch gemacht hat. Ziffer 3.3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.

3.6 Punkt 3.5 gilt auch, wenn ein Besteller, der aufgrund seiner Mitgliedschaft Tickets erworben hat, mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages oder eines Teils davon in Verzug ist.

4. Berechtigung zum Besuch des Spiels, Eintritt in den Veranstaltungsvertrag, Namenseintrag auf dem Ticket, Freiwerden des FC St. Pauli bei Leistung an den Ticketinhaber, Anerkennung der ATGB durch Vorlage der Tickets, Folgen von Verstößen, Vertragsstrafe, Einwilligung zur Weitergabe von Daten bei Verstößen

4.1 Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages sowie vollständiger Zahlung des Preises nach Ziffer 3.1 erwirbt der Besteller das Recht zum Besuch der Veranstaltung („Besuchsrecht“). Der Erwerb dient ausschließlich einem privaten, nicht-kommerziellen Nutzen. Der Nachweis, dass der Besucher Vertragspartner des FC St. Pauli ist und damit auch das Besuchsrecht erworben hat, wird durch Vorlage des Tickets sowie – auf Verlangen des FC St. Pauli – eines Lichtbildausweises geführt. Der FC St. Pauli behält sich das Recht vor, Ticketinhabern, die kein Besuchsrecht erworben haben, den Besuch der Veranstaltung insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern. Gestattet der FC St. Pauli dem Ticketinhaber den Zutritt, wird er auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Vertragspartner frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für das Spiel berechtigten Vertragspartner identisch ist. Auch wird der Club dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach Ziffer 6.1 und 6.2 erworben hat. Je Besuchsrecht ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

4.2 Eine Berechtigung zum Besuch des Spiels besteht nur auf Grundlage des Veranstaltungsvertrages, den der Besucher mit dem FC St. Pauli geschlossen hat oder in den er unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.3 eingetreten ist. Voraussetzung für den Spielbesuch ist ferner, dass der Besucher das auf der Vorderseite mit seinem Namen versehene Ticket vorlegt. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Veranstaltungsvertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits ein Name eingetragen ist, ist dieser durchzustreichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden auf der freien Fläche der Vorderseite einzutragen, ohne das der Barcode des Tickets überschrieben wird. Mit Vorlage des Tickets (insbesondere durch das Abknipsen oder Einreißen der Eintrittskarte oder durch ein mögliches Einschieben der Tickets in die Zugangskontrollgeräte an den Eingängen des Stadions) erklärt der Besucher, zum Spielbesuch gemäß Satz 1 berechtigt zu sein sowie diese ATGB, die auch an den Eingängen des Stadions aushängen, anzuerkennen.

4.3 Der Besteller kann die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des FC St. Pauli voraus, die hiermit unter den in nachfolgender Ziffer 4.4 enthaltenen Einschränkungen vorab erteilt wird. Eine Übertragung einzelner Rechte aus dem Veranstaltungsvertrag, insbesondere des Besuchsrechts, ist ausgeschlossen, wenn der Dritte nicht gleichzeitig in die gesamten Rechte und Pflichten des Veranstaltungsvertrages mit Zustimmung des FC St. Pauli eintritt. Der Besteller ist bei der Abtretung des Besuchsrechts verpflichtet, dem Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Sofern ein Vertragspartner des FC St. Pauli in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Veranstaltungsvertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Veranstaltungsverträge mit den eintretenden Personen zustande.

4.4 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und im Interesse der Sicherheit der Zuschauer wird die Zustimmung des FC St. Pauli zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag gemäß Ziffer 4.3 in den folgenden Fällen nicht erteilt:

- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets, wenn der angebotene Wiederverkaufspreis das für diese Besuchsrechte/Tickets dem FC St. Pauli nach Ziffer 3.1 geschuldete Entgelt zuzüglich einer Pauschale von 2 Euro um mehr als 15 % übersteigt; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;
- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets im Rahmen von nicht vom FC St. Pauli autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay) selbst oder durch Dritte;
- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets über nicht vom FC St. Pauli autorisierte Internet-Marktplätze (z.B. eBay Kleinanzeigen, Facebook) selbst oder durch Dritte;
- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets über nicht vom FC St. Pauli autorisierte Internet-Ticketbörsen (z.B. Viagogo, Seatwave, StubHub) selbst oder durch Dritte;
- bei gewerblicher oder kommerzieller Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den FC St. Pauli;
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets an Personen, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Veräußerung des Besuchsrechts von Tickets an Fans von Gastclubs, sofern dem Verkäufer dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
- bei Veräußerung des Besuchsrecht oder von Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets
- bei Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese ATGB, insbesondere diese Ziffer.

4.5 Eine Weitergabe oder ein Anbieten von Besuchsrechten oder Tickets unter Verstoß gegen die in Ziffer 4.4 genannten Fälle ist untersagt. Der Vertragspartner sichert durch Abschluss des Veranstaltungsvertrages oder durch Eintritt in denselben zu, nicht gegen dieses Verbot zu verstoßen. Der Ticketinhaber sichert durch Vorlage des Tickets am Stadioneingang zu, zum Besuch der Veranstaltung berechtigt zu sein und das Ticket insbesondere nicht im Rahmen einer Weitergabe in den in Ziffer 4.4 genannten Fällen erhalten zu haben.

4.6 Für jeden Verstoß gegen das in Ziffer 4.5 Satz 1 genannte Verbot ist der Vertragspartner an den FC St. Pauli zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe vom FC St. Pauli nach billigem Ermessen festzusetzen ist, die höchstens jedoch 2.500,00 Euro betragen darf, verpflichtet. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe nach Ziffer 4.6 Satz 1 und die Verhängung von Sanktionen nach Ziffer 4.7f sind die Anzahl der Verstöße in Form von rechtswidrig angebotenen Besuchsrechte oder Tickets, etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung sowie die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt.

4.7 Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 4.5 Satz 1 oder einer falschen Zusicherung nach Ziffer 4.5 Satz 2 und 3 ist der FC St. Pauli berechtigt,

a. die Tickets nicht an den betroffenen Kunden auszuliefern und/oder
b. vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten und/oder
c. die Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern und/oder
d. das Vorkaufsrecht für eine Dauerkarte und deren Gültigkeit für die laufende Saison zu streichen.

Sofern der Vertragspartner aufgrund des Rücktritts oder der Sperrung einen Rückerstattungsanspruch haben sollte, ist der FC St. Pauli verpflichtet, diesen im Rahmen der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Das Recht zum Rücktritt gemäß Satz 1 besteht auch für andere Veranstaltungsverträge, die der Besteller mit dem FC St. Pauli geschlossen hat.

4.8 Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 4.5 Satz 1 behält sich der FC St. Pauli unbeschadet seiner Vertragsfreiheit ferner vor,

- den jeweiligen Vertragspartner in Zukunft vom Ticketerwerb, maximal jedoch für fünf (5) Jahre, auszuschließen,
- dem Vertragspartner eingeräumte Vorzugsrechte, die z.B. mit der Mitgliedschaft im Verein verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und ggf. ein Vereinssauschluss gegen ihn zu verhängen
- ein Stadionverbot gegen ihn zu verhängen
- in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern
- die gespeicherten Daten des Vertragspartners nach Ziffer 10.3 an andere Vereine/Clubs zu übermitteln um den Schutz der in Ziffer 4.4 Satz 1 genannten Interessen (insbesondere die Sicherheit aller Besucher sowie die Einhaltung eines sozialen Preisgefüges) möglichst effektiv zu gewährleisten. Die Weitergabe dieser Daten entspricht Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) oder f) DSGVO.

4.9 Ziffern 4.1 bis 4.8 beziehen sich auch auf Dauerkarten und deren Überlassung für mehrere oder einzelne Spiele. Bei einer berechtigten Weitergabe des Tickets hat die Eintragung des Namens des eintretenden Vertragspartners abweichend zu den Tageskarten auf dem dafür vorgesehenen Namensfeld auf der Rückseite des Tickets zu erfolgen. Im Fall eines Vertragseintritts nach Ziffer 4.3 tritt der Dritte für die Veranstaltungen, für die ihm der Dauerkarteninhaber die Dauerkarte überlässt in den Veranstaltungsvertrag ein. Der zulässige Aufschlag für Dauerkarten bei einer berechtigten Weitergabe im Rahmen einer Vertragsübernahme durch einen Dritten nach Ziffer 4.4 erster Spiegelstrich berechnet sich anhand des 17. Teils des Gesamtpreises (bei Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga) bzw. des 19. Teils (bei Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga) nach Ziffer 3.1 der Dauerkarte.

4.10 Auf Verlangen des FC St. Pauli ist der Vertragspartner bei einer Weitergabe eines Tickets dazu verpflichtet, dem FC St. Pauli den Namen und die Anschrift des Empfängers der Tickets mitzuteilen.

4.11 Kommt der Vertragspartner dem Verlangen des FC St. Pauli nach Ziffer 4.10 innerhalb einer angemessen Frist nicht nach und ist dem FC St. Pauli im Falle eines Verstoßes nach Ziffer 4.5 Satz 1 durch den Empfänger oder einen weiteren Übernehmer aus diesem Grund die Geltendmachung einer Vertragsstrafe nicht möglich, ist der FC St. Pauli berechtigt, vom Vertragspartner eine Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe in entsprechender Anwendung von Ziffer 4.6 und unter angemessener Berücksichtigung etwaiger anderer Vertragsstrafen zu bestimmen ist.

5. Verlegung, Absage und Abbruch eines Spiels, Zuweisung anderer Plätze

5.1 Bei einer zeitlichen und örtlichen Verlegung der Veranstaltung, weil ein Spiel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von der Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL“) noch nicht endgültig terminiert gewesen ist oder nach Vorabterminierung seitens der DFL auf Grund geänderter Rahmenbedingungen verlegt wird, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Tickets behalten ihre Gültigkeit.

5.2 Ebenso gilt dies bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung. In diesem Fällen kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 12 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet. Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

5.3 Ziffer 5.1 gilt auch im Falle des Abbruchs eines Spiels, sofern es zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt wird. Die Tickets behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit für das verlegte Spiel.

5.4 Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, es sei denn, der Club hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.

5.5 Wird eine Veranstaltung abgesagt oder ist der FC St. Pauli, aufgrund einer Anweisung des Deutschen Fußball-Bundes e.V. („DFB“) oder der DFL, verpflichtet, Besucherplätze nicht zu besetzen, so erhält der betroffene Besteller die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Rückgabe des Tickets erstattet wird der Vertragspreis erstattet. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 12 genannte Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstattet. Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Spielen, die aufgrund von Maßgaben der zuständigen Verbände oder Behörden ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist auch der Verein berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und berechtigt, Dauer- und Tageskarten für einzelne Spiele zu sperren.

5.6 Der FC St. Pauli behält sich weiter vor, dem Besucher auch nach Vertragsschluss einen anderen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für den FC St. Pauli aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten oder Sicherheitsbestimmungen) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der FC St. Pauli den auf dem Ticket angegebenen Preis zu erstatten.

5.7 Der FC St. Pauli behält sich darüber hinaus vor, dem Vertragspartner auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag unter Einhaltung der Voraussetzungen nach Ziffer 6.2 zurückzutreten.

5.8 Gesetzliche Rechte des FC St. Pauli bleiben unberührt; dies gilt ausdrücklich auch für solche, die erst nach Abschluss des Vertrages in Kraft treten (z.B. etwaige Gutscheinregelungen).

6. Offizieller Ticket-Zweitmarkt, Rückgabe von Tickets, Erstattungsansprüche

6.1 Die private Weitergabe eines Tickets bei Verhinderung des Vertragspartners ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinn der Regelungen in Ziffer 4.4 vorliegt und die Weitergabe über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt des FC St. Pauli integriert im Ticket-Onlineshop des Clubs (www.eventimsports.de/ols/fcstpauli/de) und in der hierfür auf der Plattform vorgegebenen Weise erfolgt..

6.2 Der Vertragspartner hat das Recht, - bezogen auf mehrere Besuchsrechte bzw. Tickets auch hinsichtlich einzelner - von dem Veranstaltungsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist spätestens bis einen Werktag 18 Uhr (Sonnabend bis 15 Uhr) vor der jeweiligen Veranstaltung – sofern Tickets übersandt wurden - schriftlich (für Veranstaltungen des FC St. Pauli Kartencenter, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg) unter gleichzeitiger Rücksendung der Tickets zu erklären; wenn keine Tickets übersandt wurden, kann der Rücktritt auch telefonisch oder per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim FC St. Pauli. Der Vertragspartner erhält den auf den Karten abgedruckten Ticketpreis abzüglich einer Stornierungsgebühr erstattet. Die Stornierungsgebühr beträgt 4,00 Euro je Ticket, mindestens jedoch 10,00 Euro je Stornierungsvorgang.

6.3 Ein unfreiwilliger Verlust oder Diebstahl von Tickets durch den Vertragspartner muss unverzüglich dem FC St. Pauli Servicecenter mitgeteilt werden. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Dabei gilt folgendes:

6.3.1 Ein Anspruch auf Ersatz von Tageskarten besteht nicht. Kann der FC St. Pauli das verlorengegangene Ticket jedoch sperren, wird dem Vertragspartner ein Ersatzticket gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro ausgehändigt. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

6.3.2 Ein Anspruch auf Ersatz von Dauerkarten besteht nicht. Kann der FC St. Pauli die verlorengegangene Dauerkarte jedoch sperren, wird dem Vertragspartner eine Ersatzdauerkarte gegen eine Gebühr von 25,00 Euro ersetzt.

6.3.3 Mit der Entgegennahme des neu ausgestellten Tickets erklärt sich der Ticketerwerber mit der Sperrung des abhanden gekommenen Tickets einverstanden. Im Falle einer Doppelbelegung bleibt das Recht des Veranstalters, von dem Ticketerwerber Schadensersatz zu verlangen. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige.

6.4 Defekte Dauerkarten können gegen Vorlage und Zahlung einer Gebühr von 5,00 Euro ersetzt werden. Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

6.5 Im Falle des Rücktritts von einem Dauerkartenvertrag gemäß Ziffer 6.2 wird der anteilige Betrag für die zeitlich nach dem Rücktritt liegenden Spiele abzüglich der im Dauerkartenpreis enthaltenen Rabattierung für die bereits stattgefundenen Spiele sowie abzüglich der Stornierungsgebühr erstattet.

6.6 Reklamationen oder Ersatzansprüche aufgrund von (Sicht-)Einschränkungen, die durch Geländer, Pfeiler oder Dachstützen und/oder optische Stimmungsmittel der Zuschauer, beispielsweise durch den Einsatz von Fahnen oder Doppelhalter, sind ausgeschlossen. Durch eine Kennzeichnung auf dem Ticket kann entnommen werden, ob es sich um einen durch Geländer, Pfeiler oder Dachstützen sichteingeschränkten Platz im Stadion handelt.

7. Verbot des Mitbringens von Tonbandgeräten, Fotoapparaten sowie Film- und Videokameras, Verbot von Ton- und Bildaufnahmen, Bildaufnahmen und Recht am eigenen Bild

7.1 Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Zustimmung des FC St. Pauli und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Davon ausgenommen ist das Recht, Bilder, Beiträge oder Berichte in Medien ohne kommerziellen Charakter wie Fanclubseiten, Fanblogs oder Fanzines zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung von Bildern, Beiträgen oder Berichten auf sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Google Plus, Twitpic, Flickr oder ähnlichem ist erlaubt, solange sie nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgen..

7.2 Dem Stadionbesucher ist es verboten, Fotokameras/-apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung mitzubringen. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, bewegte Bilder vom Spiel aufzunehmen. Eine kommerzielle Verwendung von Aufnahmen oder eine Weitergabe des erstellten Materials über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder eine Veröffentlichung mit kommerziellem oder parteipolitischem Hintergrund in den Medien oder im Internet bedarf zu ihrer Zulässigkeit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des FC St. Pauli, die schriftlich unter Nachweis der zu verwendenden Aufnahme zu beantragen ist. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom FC St. Pauli festzusetzen ist, höchstens jedoch 3.000,00 Euro.

7.3 Dem Besucher ist auch untersagt, ohne Zustimmung des FC St. Pauli Dritten zu gewerblichen Zwecken zu ermöglichen, die Veranstaltung zeitgleich oder zeitversetzt an einem anderen Ort unter Verwendung von ungenehmigten Aufnahmen zu verfolgen.

7.4 Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Club und der nach Ziffer 7.5 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club sowie den nach Ziffer 12.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer sowie der Ziffer 10 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 4 bleiben unberührt.

7.5 Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:

a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;

b) DFB-Pokal: DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main;

8. Verhalten im Stadion, Vertragsstrafe, Ersatzpflicht bei Sanktionen gegen den FC St. Pauli aufgrund eines Verstoßes gegen die ATGB oder die Stadionordnung, Videoüberwachung, Stadionverbot, Regress

8.1 Für das Verhalten im Stadion gilt die Stadionordnung, welche an den Eingängen zum Stadion aushängt oder unter www.fcstpauli.com eingesehen werden kann und deren Inhalt der Besucher mit Vorlage des Tickets am Stadioneingang akzeptiert. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

8.2 Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

8.3 Die Hausordnung des Stadionbetreibers und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Die Anordnungen des Clubs und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im Anschluss einer Veranstaltung ist stets Folge zu leisten. Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind strengstens untersagt. Darüber hinaus kann ein sofortiges Verlassen des Stadions angeordnet werden.

8.4 Aufgrund Feststellung einer Ticketerwerbssperre, eines Stadionverbots oder eines Verstoßes gegen die Stadionordnung ist der FC St. Pauli berechtigt, dem Besucher den Zugang zum Stadion zu verweigern und das Ticket zu sperren. Weiter ist der FC St. Pauli berechtigt vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, um die bestellten Plätze noch anderweitig vergeben zu können. Geleistete Beträge werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00 Euro zurückgezahlt. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (Storno, Rückbuchungsgebühren, etc.) bleibt vorbehalten..

8.5 Der FC St. Pauli weist ausdrücklich darauf hin, dass Stadionbesucher, deren schuldhaftes Verhalten gegen die Stadionordnung oder diese ATGB verstößt, dem FC St. Pauli für einen aus diesem Verhalten resultierenden Schaden ersatzpflichtig sind. Dies betrifft insbesondere auch Sanktionen seitens des DFB und/oder der DFL, die gegen den FC St. Pauli oder den wegen des Verstoßes verhängt werden.

8.6 Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 12 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem Club oder dem zuständigen Verband (DFL, DFB) bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.

8.7 Bei Verstößen gegen die Regelungen der Stadionordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den Sanktionen gemäß Ziffer 8.5 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Der Club behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60528 Frankfurt/Main zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.

8.8 Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 8.2, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der Club, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL, DFB) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung

Der FC St. Pauli, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

10. Datenverarbeitung / Datenschutz

10.1 Der FC St. Pauli bearbeitet die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs sind unter https://www.fcstpauli.com/verein/kontakt/datenschutzbestimmungen/ abrufbar.

10.2 Der FC St. Pauli ist berechtigt, die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die der Veranstalter mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies schließt das Recht zur Bonitätsprüfung ein. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Bonitätsprüfung einverstanden.

10.3 Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 4.5 Satz 1 behält sich der FC St. Pauli ferner vor, die gespeicherten Daten des Vertragspartners an andere Vereine der Fußball-Bundesliga und ihre Betriebsgesellschaften zu übermitteln, um den Schutz der in Ziffer 4.4 Satz 1 genannten Interessen (insbesondere die Sicherheit aller Besucher sowie die Einhaltung eines sozialen Preisgefüges) möglichst effektiv zu gewährleisten. Die Weitergabe der Daten entspricht Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) oder f) DSGVO.

10.4 Ferner behält sich der FC St. Pauli vor, Daten über die Häufigkeit der Nutzung von Dauerkarten innerhalb einer Saison zu erfassen und auszuwerten. Wird die Dauerkarte nicht oder nur in geringer Anzahl genutzt (Erkenntnis über das Einschieben der Tickets in die Zugangskontrollgeräte an den Eingängen des Stadions) und/oder erfolgt im Verhinderungsfall keine ordentliche Weitergabe der Dauerkarte gemäß Ziffer 6.1 über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt, kann dies für den Dauerkarteninhaber zu Konsequenzen nach Ziffer 4.7d führen.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand

11.1 Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag einschließlich seiner Nebenbedingungen ist alleiniger Erfüllungsort Hamburg.

11.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg.

11.3 Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Hamburg vereinbart.

11.4 Für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und dem FC St. Pauli gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

11.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

12. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:

FC St. Pauli von 1910 e.V.
Servicecenter
Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg
Telefon: 040 / 317 874 – 510
Fax: 040 / 317 874 – 984
E-Mail: kartencenter@fcstpauli.com
Website: www.fcstpauli.com

13. Ergänzungen und Änderungen

13.1 Der Club ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer 2.4 und 2.5) bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gemäß Ziffer 2.4 und 2.5 gilt zusätzlich, dass dies nur bei sich signifikant zu Lasten des Clubs verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Spieltagskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Be-reitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist.

13.2 Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch ist gegen die angegebene Kontaktadresse in Ziffer 12 zu richten. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Änderungen bei den Preisen für bestehende Dauerschuldverhältnissen gemäß Ziffer 2.4 und 2.5 gelten nur zur jeweils neuen Saison.

14. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.


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Stadium regulations of the FC St. Pauli (Date: 01.07.2019)

§1 Geltungsbereich

- Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Millerntor-Stadions.

§2 Widmung

- Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.

- Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.

- Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.

§3 Aufenthalt

- In den Versammlungsstätten und Anlagen des Millerntor-Stadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen.

- Zuschauer*innen haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.

§4 Eingangskontrolle

- Jede*r Besucher*in ist bei dem Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst ihre/seine Eintrittskarte oder ihren/seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

- Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.

- Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher*in auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§5 Verhalten im Stadion

- Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jede*r Besucher*in so zu verhalten, dass niemand anderes geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.

- Die Besucher*innen haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.

- Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher*innen verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen.

Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.

§6 Verbote

- Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

(a) Waffen aller Art
(b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
(c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
(d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
(e) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer
(f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
(g) Speisen und Getränke aller Art
(h) Tiere
(i) Laserpointer
(j) Videokameras ohne entsprechende Genehmigung

- Verboten ist den Besuchern weiterhin:

(a) Parolen zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung, körperlicher Erscheinung oder sexueller Orientierung zu erniedrigen oder zu demütigen
(b) Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts, Alters, Behinderung, körperlichen Erscheinung oder sexuellen Orientierung zu erniedrigen oder zu demütigen oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt
(c) Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind.
(d) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.
(e) Bereiche, die nicht für Besucher*innen zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten
(f) Mit Gegenständen aller Art zu werfen
(g) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen
(h) Ohne Erlaubnis Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
(i) Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
(j) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen

§7 Haftung

- Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der FC St. Pauli nicht.

§8 Zuwiderhandlungen

- Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.

- Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.

- Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben

- Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.


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